a. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der Schirmers Agentur für Kommunikation GmbH & Co. KG, Ramsberg 21, 48624 Schöppingen, (Agentur und/oder Schirmers genannt). Anderes gilt nur, wenn der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt ausdrücklich und mit gesonderter schriftlicher Mitteilung gegenüber der Agentur widerspricht oder abweichende individuelle Regelungen getroffen werden. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ausdrücklich schriftlich zustimmt.
b. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
c. Kunden im Sinne dieser AGB sind nur Unternehmer (B2B), Inhaber geführte Verbände uns Genossenschaftlich geführte Verbände. Die Angebote des Verkäufers richten sich daher ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer anzusehen sind, also insbesondere an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Behörden.
d. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
e. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Schirmers unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über einzelne Leistungen von Schirmers. Das Angebot bedarf der Annahmeerklärung durch den Auftraggeber. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Schirmers kommt mit Zugang der Annahmeerklärung bei Schirmers zustande, dies kann sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form erfolgen. Bei mündlichen oder fernmündlichen Auftragsbestätigungen reicht als Annahmebestätigung ein Protokoll oder eine Telefonnotiz.
Angebote von Schirmers sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich Schirmers in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Mitarbeiter von Schirmers können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere können diese keine Garantieerklärungen abgeben.
Dem Auftraggeber wird kein Widerrufsrecht eingeräumt.
a. Die im Angebot von Schirmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.
b. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zahlbar zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
c. Im Angebot enthaltene Preise und Zeiten für Projekte können sich gegenseitig bedingen. In diesem Fall sind sie entsprechend kalkuliert und gelten nur bei gleichzeitiger Beauftragung. Bei Änderungen von Umfang, zeitlicher Abfolge oder bei Beauftragung nur einzelner Leistungen wird das Angebot neu kalkuliert. Ergibt sich dabei ein höherer Aufwand, teilt Schirmers dies unverzüglich nach Kenntnis mit und erstellt eine entsprechende Nachkalkulation.
d. Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
Im Angebot enthalten ist jeweils ein Korrekturlauf pro Produktionsphase, insbesondere Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und Abnahme. Darüber hinaus gehende Änderungen oder Korrekturen werden nach Aufwand zu den Stundensätzen für Autorenkorrekturen abgerechnet.
Autorenkorrekturen und Arbeiten oder Zeiten, die über einen optionalen Servicevertrag hinausgehen, werden pro Stunde gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der Agentur in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für über den Projektumfang hinausgehende Beratungen, auch zu Änderungswünschen, Schulungen oder Support.
e. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
a. Schirmers ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (z.B. Freelancern…) damit zu beauftragen.
b. Die Verwendung von durch Schirmers vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentation) ist dem Auftraggeber ohne die ausdrückliche, vorherige Zustimmung durch Schirmers nur im gesetzlich zugelassenen Umfang gestattet. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Schirmers zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den vor der Präsentation durch Schirmers genutzten Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von Schirmers.
c. Schirmers ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die Agentur vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
d. Aufträge an Werbeträger (zum Beispiel Verlage, Sender, Medienanstalten) erteilt Schirmers im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet Schirmers nicht.
e. Lektoratstunden werden nach Projektaufwand berechnet und auf Wunsch durch Schirmers angeboten und beauftragt. Es obliegt dem Auftraggeber, ob die Texte in Anzeigen, Filmen, etc. durch eine verbindliche Lektoratsprüfung korrigiert werden oder ob der Auftraggeber selbst diese Prüfung vornimmt. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Freigabe der Texte durch den Auftraggeber. Schirmers arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, garantiert jedoch nicht für eine hundertprozentige Fehlerfreiheit im Bereich der Sprache (Tipp-, Grammatik- und Rechtschreibfehler). Die Kosten für das Lektorat trägt der Auftraggeber.
f. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Schirmers bei der Beauftragung eines externen Unternehmens, z.B. eines IT-Dienstleisters, die zur Erfüllung des Vertrages mit dem Auftraggeber notwendigen Daten (z.B. Zugangsdaten, Passworte, etc.) an den beauftragten Dritten weitergeben darf. Schirmers stellt hierbei sicher, dass die Übermittlung der Daten nach dem Stand der Technik abgesichert wird, z.B. durch Einsatz einer aktuellen Verschlüsselungsmethode. Die Wahl der Mittel zur technischen oder organisatorischen Absicherung der Datenübermittlung steht allein Schirmers zu; die Abstimmung erfolgt jedoch stets in enger Abstimmung mit dem beauftragten Dritten.
a. Von Schirmers übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt widerspricht, sofern Schirmers bei Beginn der Frist den Auftraggeber auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinweist.
b. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), die Schirmers erstellt oder erstellen lässt, um die geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben, soweit gesetzlich zulässig, das Eigentum von Schirmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
c. Ohne gesonderte Vereinbarung ist Schirmers nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet. Schirmers ist zu Teilleistungen berechtigt, aber mangels individueller Absprache nicht verpflichtet, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
a. Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen.
b. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich Schirmers das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an deren Leistungen, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
c. Rechnungen von Schirmers sind acht (8) Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Fälligkeit steht Schirmers ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent (9%) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
a. Der Auftraggeber versichert, dass er an den von ihm Schirmers zur Verfügung gestellten Bildern, Texten, Vorlagen, Daten, Dateien etc. die Urheber- bzw. Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang besitzt und Rechte Dritte durch deren Verwendung nicht verletzt werden. Es erfolgt keine Prüfung durch Schirmers. Sollten die Bilder, Texte, Vorlagen, Daten, Dateien etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Schirmers von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen insbesondere hinsichtlich der überlassenen Daten, Bilder, Texte, Vorliegen etc. und Dateien frei
b. Von Schirmers gefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte sowie fertige Daten und Dateien dürfen nicht ohne deren schriftliche Freigabe geändert und verwendet werden. Jegliche Nachahmung ist ohne schriftliche Freigabe durch Schirmers unzulässig. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 % der vereinbarten Vergütung fällig.
c. Schirmers überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
d. Schirmers wird dem Auftraggeber, mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen, alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlicher Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt Schirmers seine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Nutzung der Arbeiten von Schirmers in nicht von Schirmers vorgenommener veränderter Form, bedarf der Zustimmung von Schirmers.
e. Zieht Schirmers zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer e. erworben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist.
f. Schirmers behält sich das Recht vor, die Werke, die für ihre Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien (z.B. Print-Werbung, Website, Social Media) zu nutzen soweit dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
g. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Schirmers und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
h. Schirmers hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
i. Jeder der Schirmers erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.
j. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
k. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Schirmers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet.
l. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
a. Vor der Ausführung und Vervielfältigung sind Schirmers Korrekturmuster vorzulegen.
b. Die Produktionsüberwachung durch Schirmers erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist Schirmers berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
c. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden Schirmers 10 einwandfreie ungefaltene Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Schirmers ist berechtigt, diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso darf Schirmers erbrachte Dienstleistungen in einem angemessenen Rahmen als Referenz in Print und Internet (Website, Social Media) zum Ausdruck bringen.
d. Schirmers ist berechtigt das Auftragsverhältnis insbesondere auf den Webseiten oder auch den Social-Media-Profilen von Schirmers nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags, wie die Höhe des Auftragsvolumens, etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.
a. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.
b. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von Schirmers für deren Inhalte.
c. Für wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet Schirmers nicht, auch nicht sofern die Entwürfe oder Arbeiten Rechte Dritter verletzen.
d. Soweit Schirmers notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von Schirmers. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
e. Von Schirmers gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt eine solche Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. Lektoratsarbeiten sind kein Bestandteil der Agenturleistungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart und in der Kostenkalkulation angeboten. Mehrkosten durch Druck- und Satzfehler werden von Schirmers nach Freigabe des Kunden nicht übernommen.
f. Bei Vorliegen von Mängeln hat Schirmers die Wahl der Nacherfüllung.
Insbesondere steht Schirmers das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal (2x) fehl, kann Schirmers nach eigener Wahl den Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag anbieten.
g. Im Fall des Vorsatzes haftet Schirmers unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Schirmers bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Schirmers nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vorstehende Regelungen gelten auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht…
– für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers,
– für den Fall, dass Schirmers den Mangel arglistig verschwiegen hat,
– für eine ggf. bestehende Verpflichtung von Schirmers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
Darüber hinaus gilt für den Auftraggeber, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
h. Schirmers ist für die Inhalte, die der Auftraggeber Schirmers zur Verfügung stellt, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber versichert Schirmers, dass ihm die Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf urheberrechtliche Nutzungsrechte oder auf die Markennamen zu bewerbender Produkte, durch die jeweiligen Rechteinhaber im erforderlichen Umfang eingeräumt wurden. Gleiches gilt für die Verwendung von Domain-Namen. Schirmers ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen (z.B. Verstöße gegen das Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht) zu untersuchen. Der Auftraggeber stellt Schirmers von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, diejenigen Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.
i. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Schirmers die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Schirmers nicht ordnungsgemäß geliefert haben.
j. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Schirmers nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereit gehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
k. Schirmers gibt gegenüber Auftraggebern keine Garantien im Rechtssinne ab. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
a. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Schirmers behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Schirmers oder im Auftrag von Schirmers handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt zudem zwei (2) Jahre über das Vertragsende hinaus.
a. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, Layouts, Konzepten einschließlich Quellcodes, Hardware, Datenbanken oder anderem Material sowie am Vorbereitungsmaterial, verbleiben ausschließlich bei Schirmers oder ihren Lizenzgebern. Der Auftraggeber erhält lediglich das Nutzungsrecht und die Berechtigungen, die ausdrücklich gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gemäß vertraglicher, schriftlicher Abreden gewährt worden sind.
b. Von Schirmers recherchiertes Bildmaterial unterliegt den jeweiligen Nutzungsrechten des Rechteinhabers. Schirmers ist nicht verpflichtet die Rechtslage hierzu zu klären. Schirmers stellt lediglich Recherchearbeiten in Rechnung und ist kein Wiederverkäufer von Bildrechten. Schirmers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen.
c. Schirmers behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den von Schirmers erstellten Konzepten, Programmen, Texten und Strategien ausdrücklich vor.
d. Der Auftraggeber darf die mittels der Konzepte und Strategien von Schirmers erworbenen Daten, Erkenntnisse, Auswertungen sowie die Konzepte selber nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.
a. Die Vertragslaufzeit ist in dem jeweiligen Vertrag geregelt.
b. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Schirmers liegen insbesondere vor, wenn:
– der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet;
– der Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt.
c. Verträge mit längerer Laufzeit als sechs (6) Monaten müssen, wenn nicht anderweitig vereinbart, vom Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen vor Vertragsende gekündigt werden. Findet keine fristgemäße Kündigung statt, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf (12) Monate. Ausnahmen hiervon sind anders lautende schriftliche Vereinbarungen.
d. Nach Vertragsende hat Schirmers das Recht, die Weiterleitung von Besuchern aus den von Schirmers generierten Suchmaschineneinträgen und/oder sonstigen Werbemitteln unverzüglich einzustellen.
a. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Schirmers die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Schirmers unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Schirmers auf Anfordern des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Schirmers vorliegen, kann Schirmes den Aufwand in Rechnung stellen.
c. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Schirmers von der Leistungspflicht befreit. Leistet Schirmers dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Schirmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Schöppingen, den 25. Februar 2022