EmpCo-Richtlinie 2026: Was jetzt für deine Werbung gilt

Verfasst am 14.09.2026
EmpCo-Richtlinie 2026
EmpCo-Richtlinie 2026

Grün, öko, klimaneutral – schön und gut.

Aber ab Ende September 2026 reicht das schöne Wort allein nicht mehr. Die EmpCo-Richtlinie räumt auf mit leeren Nachhaltigkeitsversprechen.

Grün reden reicht nicht mehr:
Die EmpCo-Richtlinie kommt

Ab dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie. Wer jetzt noch mit „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder einem selbst gebastelten Öko-Siegel wirbt, ohne das belegen zu können, riskiert Abmahnung und Bußgeld.

Nachhaltigkeit verkauft. Genau deshalb wurde sie kaputtgemacht.

Mal ehrlich: „Umweltfreundlich“ steht mittlerweile auf allem. Auf der Tüte Chips, auf dem Duschgel, auf der Website vom Handwerksbetrieb um die Ecke. Die EU-Kommission hat das schon 2020 durchschaut – mehr als die Hälfte aller Umweltaussagen in der Werbung waren vage, irreführend oder schlicht erfunden. Greenwashing eben. Jetzt zieht der Gesetzgeber die Reißleine.

Die EmpCo-Richtlinie (offiziell: Richtlinie (EU) 2024/825, „Empowering Consumers Directive“) wird in Deutschland über eine Änderung des UWG umgesetzt. Ab dem 27. September 2026 heißt es: Belegen oder lassen.

Was ist ab sofort durch die EmpCo-Richtlinie tabu?

Ziemlich viel, ehrlich gesagt. Ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Allgemeine Öko-Floskeln ohne Beweis. „Grün“, „öko“, „klimafreundlich“, „umweltfreundlich“ – all das dürfen Sie nur noch verwenden, wenn Sie eine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Ein gutes Gefühl beim Texten reicht nicht.
  • Klimaneutral durch Kompensation. Baumpflanzungen in Uganda machen Ihr Produkt nicht klimaneutral, zumindest nicht in der Werbung. Aussagen, die sich auf Kompensation stützen, sind schlicht verboten. Punkt.
  • Halbe Wahrheiten. Nur die Verpackung ist recycelt, aber es klingt, als wäre es das ganze Produkt? Auch das ist jetzt ein klarer Verstoß.
  • Selbstgebastelte Siegel. Das hübsche grüne Blatt-Logo, das die Marketingabteilung 2019 selbst entworfen hat? Zählt nicht mehr. Siegel müssen entweder staatlich anerkannt sein oder auf einem echten, unabhängig kontrollierten Zertifizierungssystem beruhen.
  • Zukunftsversprechen ohne Plan. „Klimaneutral bis 2040″ klingt gut auf der Startseite. Rechtlich hält das aber nur, wenn ein detaillierter, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan mit messbaren Zielen dahintersteht – regelmäßig extern geprüft.

Wen betrifft die EmpCo-Richtlinie?
Kurze Antwort: Sie auch.

Und hier wird’s unbequem, besonders für den Mittelstand: Eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen gibt es nicht. Ob Konzern oder Küchenstudio um die Ecke – die Nachweispflicht gilt gleichermaßen. Und auch für Aussagen und Siegel, die schon längst im Umlauf sind. Eine Übergangsfrist zum Abverkauf alter Werbematerialien? Fehlanzeige.

Betroffen ist alles, was Verbraucherinnen und Verbraucher zu sehen bekommen: Website, Online-Shop, Verpackung, Social Media, der Flyer am Point of Sale. Reine B2B-Kommunikation ist zunächst außen vor – aber sobald eine Formulierung aus dem technischen Datenblatt den Weg in die Endkundenwerbung findet, greift die Richtlinie auch dort.

Wen betrifft die EmpCo-Richtlinie?

Was passiert, wenn Sie die EmpCo-Richtlinie ignorieren?

Mitbewerber, Verbände und Handelskammern können abmahnen und Unterlassung verlangen. Bei weitverbreiteten Verstößen drohen zusätzlich behördliche Bußgelder – im Grundfall bis 50.000 Euro, bei größeren Unternehmen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

Dazu kommt, was am Ende oft mehr wehtut als jedes Bußgeld: der Vertrauensverlust bei Ihren Kunden, wenn rauskommt, dass das grüne Versprechen hohl war.

 

Was wir dir raten

Bei schirmers. glauben wir: Gute Kommunikation lebt von Ehrlichkeit, nicht von Buzzwords. Das war schon vor der EmpCo-Richtlinie unsere Haltung – jetzt wird sie zur Pflicht. Drei Dinge sollten Sie jetzt angehen:

  1. Bestandsaufnahme. Gehen Sie alle Umweltaussagen durch – Website, Verpackung, Social Media, Vertriebsunterlagen. Was steht wo, und lässt sich das belegen?
  2. Siegel-Check. Prüfen Sie jedes Nachhaltigkeitssiegel, das Sie verwenden, auf ein echtes Zertifizierungssystem dahinter. Wenn’s das eigene Fantasielogo ist: weg damit oder Grundlage schaffen.
  3. Dokumentation aufbauen. Gerade bei CO2-bezogenen Aussagen brauchen Sie eine belastbare Nachweisführung, keine Bauchgefühl-Behauptung.

Klingt nach Arbeit? Ist es auch. Aber es lohnt sich, nicht nur wegen des Bußgeldrisikos, sondern weil echte, belegbare Nachhaltigkeitskommunikation am Ende genau das schafft, wofür wir als Agentur stehen: Vertrauen, das hält.

Sie wollen wissen, wo Ihre Kommunikation aktuell steht? Sprechen Sie mit uns. Wir schauen uns das gemeinsam an – ohne Floskeln, dafür mit Klartext.

Was wir dir raten

Der erste Schritt. 

Schriftlich, telefonisch, persönlich.
Wir sind für Sie da.

Fon:
Email:
Adresse:
schirmers GmbH & Co. KG
agentur für kommunikation
Ramsberg 21
48624 Schöppingen

Der erste Schritt. 

Schriftlich, telefonisch, persönlich.
Wir sind für Sie da.

Fon:
Email:
Adresse:
schirmers GmbH & Co. KG
agentur für kommunikation
Ramsberg 21
48624 Schöppingen